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Nr.5-2004 |
Reinhart Kößler |
Nach der überfälligen Entschuldigung, die Ministerin Wieczorek-Zeul bei der Gedenkfeier anlässlich des 100. Jahrestages der Schlacht von Ohamakari (Waterberg) ausgesprochen hat, wäre es vorschnell, erleichtert aufzuatmen. Es ist durchaus zu einer Art Bereinigung gekommen – vorab auf deutscher Seite, wo der jahrelange, immer unerträglicher gewordene Eiertanz um „entschädigungsrelevante“ Formulierungen endlich beendet wurde. Auf namibischer Seite stellt sich die Lage als weit komplexer dar. Zwar hat der Besuch der Ministerin auch hier offenkundig dazu beigetragen, Blockaden zu beseitigen, die wenige Wochen zuvor vielen noch als unüberwindlich galten. Dies wurde besonders deutlich mit dem Auftreten des Ministers für Land und Umsiedlung, Hifikunye Pohamba, der zugleich Kandidat der Swapo für die kommenden Präsidentschaftswahlen ist. Seine Anwesenheit könnte durchaus eine künftige Korrektur einer Regierungspolitik andeuten, die zuvor während des aktuellen Erinnerungszyklus eher durch die Abwesenheit von Regierungsmitgliedern gerade bei Ereignissen gekennzeichnet war, die unvermeidlich in engem Zusammenhang mit Anliegen und kollektiver Identität von Herero standen. Die von Pohamba angedeutete Linie, die Entschuldigung der deutschen Ministerin auch auf nationaler Ebene anzunehmen, wurde wenige Tage später durch Premierminister Theo-Ben Gurirab in der Nationalversammlung bestätigt. Es ist kaum zweifelhaft, dass der deutsche Besuch nur ein Moment für diesen Schwenk dargestellt hat. Hinzu kommt sicherlich die Teilnahme des Ndonga-Königs Kauluma an den Feierlichkeiten in Ohamakari, sowohl als Vorsitzender des Council of Traditional Leaders als auch als Repräsentant einer der großen ethnischen Gruppen im Norden des Landes. Es handelt sich also um eine überaus komplexe Konstellation. Diese geht nicht zuletzt auf eine koloniale Erfahrung zurück, die für unterschiedliche Regionen und Gruppen im heutigen Namibia deutliche Abweichungen enthält. Längst nicht alle waren vom kolonialen Völkermord betroffen. Gerade dies macht es nach der Entschuldigung seitens des deutschen Regierungsmitgliedes schwer, auf namibischer Seite einen Prozess zu organisieren, der einerseits vorhandene Unterschiede auch auf der Ebene der neben der verbalen Entschuldigung unbedingt notwendigen materiellen Bemühungen um Wiedergutmachung anerkennt, der andererseits aber die nationale Einheit und den sie begründenden Minimalkonsens nicht aufs Spiel setzt. Auch die Leugnung unterschiedlicher Erfahrungen wird unweigerlich Ressentiments und Konflikte verschärfen. Es liegt nun auch in der Verantwortung der deutschen Seite, im Rahmen ihrer Möglichkeiten und Kompetenzen dazu beizutragen, dass der anstehende Verhandlungsprozess alle diejenigen einschließt, die legitime Ansprüche erheben können. Die bloße Beschränkung auf Entwicklungszusammenarbeit allein mit der namibischen Regierung würde den Unterschied zwischen historischer Schuld und aktuellen Kooperationsbeziehungen verkennen und zugleich die Chance verspielen, einen breiten gesellschaftlichen Prozess der Versöhnung in Gang zu setzen, wie er kürzlich in Namibia von Manfred Hinz mit dem Konzept einer „Versöhnungskommission“ ins Spiel gebracht wurde. Die soziokulturellen Verwerfungen und ihre politischen
Ausdrucksformen sind Teil des schweren kolonialen Erbes Namibias. Es ist
auch Teil der postkolonialen Situation, dass diese Probleme in Deutschland
weit weniger Aufmerksamkeit bekommen als in Namibia. Desto mehr sind verantwortungsbewusste
Politiker und Politikerinnen, aber auch die kritische Zivilgesellschaft,
aufgerufen, das Ihre zu tun, diesen Prozess aufmerksam, sensibel und wenn
nötig mit den erforderlichen Initiativen zu begleiten. |
Die Fachzeitschrift afrika süd,
gegr. 1972 als informationsdienst südliches afrika, erscheint
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