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Nr.6-2004 |
Im März 2005 soll in Simbabwe gewählt werden. Zwar wurde Oppositionsführer Tsvangirai in einem Hochverratsprozess freigesprochen, doch die MDC erwägt einen Wahlboykott. Im Ringen um Veränderung versucht das Regime mit einem NRO-Gesetz die Zivilgesellschaft zu kontrollieren, diese appelliert an die Nachbarländer, sich gegen Mugabe zu stellen. Martina Beckmann |
„Democracy on trial!“ – so prangt es noch von einigen Häuserwänden, Trafokästen und Holzzäunen. Doch langsam verblasst die Farbe auf den heftgroßen Postern, das Papier beginnt sich nach den ersten Schauern der einsetzenden Regenzeit aufzulösen und die Vorbeikommenden schenken dem Slogan schon keine Aufmerksamkeit mehr. Der Alltag fordert seinen Tribut in Harare, der Hauptstadt Simbabwes – und nicht nur dort. Gerade vor einer Woche sind die Telefongebühren um 400 Prozent erhöht worden, Benzin gibt es schon seit Wochen kaum noch und die Lebenshaltungskosten steigen im fünften Jahr der Krise unaufhaltsam und astronomisch in die Höhe. In den meisten Privathaushalten sind weit vor Monatsende die Kassen leer und selbst in der Stadt gehen viele dazu über, nur noch einmal am Tag zu essen, weil das Geld für die einfachsten Dinge nicht mehr ausreicht. Wahlkampf mit bitterem Beigeschmack Noch kann der Präsident neben den gewählten Parlamentsmitgliedern weitere 30 nach eigenem Gutdünken ernennen und so ist es der Regierung bislang möglich gewesen, den selbst unter der jetzigen Verfassung vorgesehenen demokratischen Spielraum auf ein kaum noch wahrnehmbares Minimum zu beschränken. Der Public Order and Security Act (POSA) und der Access to Information and Privacy Act (AIPPA) sind neben anderen Gesetzen zum Symbol für Unterdrückung und Vernichtung von bürgerlichen Freiheitsrechten geworden. NGO Bill: Kontrolle der Zivilgesellschaft Berührt die Arbeit einer NRO „government issues“, d.h. nach dem Gesetzeswortlaut “protection and promotion of Human Rights” und “political governance issues”, und wird die Einrichtung finanziell aus dem Ausland unterstützt, so kann sie nicht registriert werden und ist demzufolge illegal. Wenn sie dennoch weiter operiert, kann die Geschäftsführung verhaftet, das Management Committee aufgelöst und aller Besitz zugunsten des Staates beschlagnahmt und enteignet werden. Da die überwiegende Mehrheit der zivilgesellschaftlichen Organisationen in Simbabwe in der ein oder anderen Weise ihrer Arbeit die „governance issues“ berührt und mehr oder weniger alle zumindest teilweise Geber finanziert sind, könnte die Regierung praktisch die gesamte zivilgesellschaftliche Tätigkeit in Simbabwe kontrollieren und missliebige Organisationen für illegal erklären und verfolgen. Selbst registrierte NRO können nach dem Gesetzentwurf jederzeit untersucht und bei „Missmanagement“ reglementiert und durch staatliche Verwalter gelenkt werden. Dass der neue – und mit Blick auf die Wahlen als zielgerichtet einzustufende – Gesetzesvorschlag seit Wochen für höchste Besorgnis und große Unruhe in der simbabwischen Zivilgesellschaft sorgt, ist besonders nachzuvollziehen, wenn man sich vor Augen hält, dass das Land seit Mitte der neunziger Jahre eine lebhafte und in den letzten Jahren zunehmend regierungskritische Zivilgesellschaft hat, von der über 10.000 Arbeitsplätze abhängen. Bekannte Verfassungs- und Menschenrechtsorganisationen wie die National Constitutional Assembly (NCA), die Crisis Coalition oder Zimbabwe Lawyers for Human Rights, die jüngst sogar die African Commission on Human and Peoples Rights in höchste Wachsamkeit in Sachen Simbabwe versetzt haben, sind der Regierung schon lange ein Dorn im Auge, und Aktivisten aus ihren Reihen wurden immer wieder bei gewaltlosen Protestaktionen und Veranstaltungen geschlagen, verhaftet und z.T. gefoltert. Lobbyarbeit in der Region Die Regierungen der südlichen Partnerländer haben sich auf einen Katalog von Bestimmungen geeinigt, die den Maßstab für Wahlbeobachtungen und die Beurteilung von Wahlen in Südlichen Afrika bilden sollen. Die neuen Standards sind weitreichend und umfassen neben einer Beobachtung der Vorwahlphase auch die Beurteilung des Medienzugangs für Oppositionsparteien, das Demonstrations- und Versammlungsrecht, das Recht der freien Meinungsäußerung etc. Die neuen Richtlinien, die sicher auch im Kontext des zwar schleppend, aber dennoch nicht ohne Einfluss verlaufenden Nepad-Prozesses zu sehen sind, haben Sprengstoff in die Debatte um die simbabwischen Wahlen im nächsten Jahr gebracht: Die simbabwische Regierung, die das Protokoll in Mauritius mitunterzeichnet hat, will um jeden Preis den „Segen“ der Region für den Ausgang der kommenden Parlamentswahlen und sich damit im afrikanischen Ausland als „legitimate government“ profilieren. Gleichzeitig will Mugabe auf jeden Fall einen Sieg der Zanu-PF sicherstellen und hält unerbittlich an seiner bisherigen Unterdrückungspolitik fest. Die jüngsten Versuche, mit halbherzigen und als kosmetisch einzustufenden Korrekturen am Wahlsystem so genannte „Wahlreformen“ zu präsentieren und kritische Stimmen in der Region zum Schweigen zu bringen, werden angesichts anderer, deutlich undemokratischer Bestrebungen, wie der NGO Bill, immer schwerer. Die regionale Lobbyarbeit der simbabwischen Kirchen und Zivilgesellschaft ist daher von größter Bedeutung. Es geht darum, die Gesellschaften und die Regierungen der Nachbarländer für die Problematik in Simbabwe zu sensibilisieren und den neuen SADC-Maßstab zu nutzen, um Überzeugungsarbeit zu leisten. Dies könnte, bei aller Skepsis, ob tatsächlich aus den SADC-Guidelines schon im März 2005 Konsequenzen gezogen werden, zumindest teilweise auf fruchtbaren Boden fallen: Die Stimmen aus Zivilgesellschaft und Kirchen in der Region werden zunehmend kritischer. Besonders die simbabwische NGO Bill hat für Kritik und deutliche Stellungnahmen gesorgt. Der Versuch der SADC, im Ringen um eigene, regionale Demokratiestandards einen Schritt weiter zu kommen und möglicherweise auch in Sachen Nepad an Glaubwürdigkeit zu gewinnen, verringert allmählich leise, aber doch spürbar die Geduld mit Unruhestiftern wie Mugabe. Der vor einigen Monaten veröffentlichte, äußerst kritische und deutlich negative Menschenrechtsbericht der African Commission on Human and Peoples Rights, einem Organ der AU, zur Situation in Simbabwe um die Präsidentschaftswahlen in 2002 hat deutlich gemacht, dass – abseits aller diplomatischer Scharmützel – auch die afrikanische Wahrnehmung der simbabwischen Krise sich verändert. Hochverratsprozess: Democracy on trial Die Opposition wurde in den letzten Monaten massiv daran gehindert, Wahlveranstaltungen abzuhalten und um Unterstützung zu werben. Zugang zu den staatlichen Medien hat die MDC ohnehin nicht. Die Situation wurde noch dadurch erschwert, dass der Oppositionsführer,
Morgan Tsvangirai, bis vor kurzem des Hochverrats angeklagt und nur unter
strengen Auflagen und gegen Kaution auf freiem Fuß war. Er soll
anlässlich einer Reise in die USA versucht haben, Unterstützung
für die gewaltsame „Eliminierung“ Mugabes zu gewinnen.
Seit 2002 war es ihm nicht möglich, außerhalb des Landes zu
reisen und seine Aufgaben wahrzunehmen. Während der Urteilsverkündung donnerten Armee-Jets über
das Gerichtsgebäude, waren die Straßen in der Innenstadt abgesperrt
und Polizei mit Tränengas und Schlagstöcken vertrieb die zunächst
wartenden und dann feiernden Menschen. Skepsis trotz Freispruch Zum einen hatte die MDC seit Mauritius öffentlich verkündet, sich solange aus dem aktuellen Wahlgeschehen in Simbabwe herauszuhalten, bis die Bedingungen der SADC-Standards tatsächlich erfüllt seien und der Weg für freie und faire Wahlen effektiv gebahnt sei. Zum anderen bedeutet der Freispruch von Richter Garwe keinesfalls eine Rückkehr zu rechtsstaatlichen Verfahrensweisen. Zwar hat hier ein einzelner, durchaus als regierungsfreundlich bekannter Richter Einsicht in die erdrückende Beweislage zugunsten des Angeklagten gezeigt und sich entsprechend seiner Profession verhalten, jedoch vermag dies nicht darüber hinweg zu täuschen, dass das Rechtssystem als solches und das Gerichtswesen nach wie vor fundamentalen Erosionen ausgesetzt sind. Und selbst wenn die Gerichte entsprechend Recht und Gesetz gegen die Interessen der Regierung entscheiden, setzen sich die staatlichen Kräfte immer wieder darüber hinweg, wie dies beispielsweise im Falle der nach wie vor stattfindenden Farmbesetzungen der Fall ist Auch der Freispruch im Hochverratsprozess wurde am folgenden Tag vom Justizminister mit dem Kommentar bedacht, dass er „falsch“ sei und man Rechtsmittel einlegen werde. Zwar wird die Äußerung diesmal eher als Wahlkampfrhetorik einzustufen sein, und der Ausgang vor der Rechtsmittelinstanz ist sowohl zeitlich als auch inhaltlich ungesichert, es zeigt aber, wie wenig verfassungsmäßige Prinzipien wie die Gewaltenteilung in Simbabwe noch Gültigkeit haben. Sicher hat die Opposition durch den Freispruch moralischen Aufwind erhalten und der Umstand, dass Tsvangirai kurz darauf seine Reisedokumente zurückerhalten und sich sofort zu einer Konsultationsreise in die SADC-Länder aufgemacht hat, zeugt von neuer Energie und neuen Möglichkeiten für die MDC. Jedoch schwebt das zweite Hochverratsverfahren gegen den Oppositionsführer wegen Aufrufes zum „final push“, während der Generalstreiks im Sommer 2003 in der Luft und die Repressionen der Regierung gehen weiter. Ärger mit Gewerkschaftsdelegation aus Südafrika Bleibt zu hoffen, dass immer neue provokante „Fehltritte“ des Regimes, wie die jüngste Ausweisung einer Besuchsdelegation des südafrikanischen Gewerkschaftsverbandes Cosatu, die Region wachrütteln und das Klima zugunsten einer kritischen Haltung gegenüber der simbabwischen Politik verändern. Die hochrangige südafrikanische Gewerkschaftsdelegation, der man vorgeworfen hatte, ihre Konsultationen seien „politisch“ und man träfe regierungskritische Organisationen in Simbabwe, war jedenfalls äußerst verärgert und ungehalten über die respektlose Behandlung durch die simbabwischen Behörden und hat entsprechenden Bericht im Heimatland erstattet. Der vielbeachtete Vorfall zeigt erneut das ideologische und exklusiv-autoritäre Politikverständnis der simbabwischen Regierung: „Politik“ ist etwas, das allein der Zanu-PF vorbehalten ist, niemand anderem ist es erlaubt, in diese Sphäre einzugreifen: Die Polizei darf nach eigenem Bekunden nicht eingreifen, wenn aus „politischen Gründen“ Menschen verprügelt werden, die Kirchen dürfen ihre Stimme nicht gegen Menschenrechtsverletzungen erheben, weil dies „meddling into politics“ ist, und die Zivilgesellschaft darf sich nur mit „governance issues“ befassen, wenn das Geld hierzu von der Regierung kommt. Ob ein solches Politikkonzept auf Dauer die Erneuerungskraft besitzt, die Simbabwe so dringend braucht, ist zweifelhaft und es bleibt zu hoffen, dass sich über kurz oder lang Tendenzen durchsetzen, die sich in hoffnungsvollen Schritten wie dem ACHPR-Menschenrechtsbericht und den SADC-Wahlrichtlinien immer wieder andeuten. Die Autorin ist Juristin und Richterin am Landgericht Mainz, zur
Zeit beurlaubt und seit 2002 in einem kirchlichen Menschenrechtsprojekt
für Misereor in Harare tätig. |
Die Fachzeitschrift afrika süd,
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