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Nr.6-2006 |
Mit einem jährlichen Wachstum von acht Prozent gehört Mosambik zu den Musterschülern von IWF und Weltbank. Den Erfolgen auf makroökonomischer Ebene stehen allerdings schlechte Armuts- und Governance-Indikatoren entgegen. Im Korruptionsindex von Transparency International steht Mosambik am unteren Ende der Wahrnehmungsskala. Trotz vollmundiger Versprechen bei seinem Amtsantritt Ende 2004 hat Präsident Armando Guebuza noch keine wirklichen Resultate im Kampf gegen Korruption vorzuweisen. Der Aufsatz geht der Frage nach, ob eine effektive Korruptionsbekämpfung unter den Bedingungen staatlicher Abhängigkeit von den Auflagen der Weltbank möglich ist und welche Rolle die Weltbankpolitik selbst dabei spielt. |
Die Prozesse um Jacob Zuma hatten die südafrikanische Öffentlichkeit in den Bann gerissen. Im kommenden Jahr wird der ANC einen neuen Vorsitzenden wählen, der zwei Jahre später traditionsgemäß in den Wahlkampf um das höchste Amt im Staate geschickt wird - und zu hoher Wahrscheinlichkeit gewinnen wird, denn die Partei dominiert mit großen Abstand die politische Landschaft Südafrikas. Jacob Zuma gilt als der wichtigste Zulu-Politiker im ANC und vertritt den gewerkschaftsnahen, linken Parteiflügel. Zu seinen engsten Alliierten gehören der größte Gewerkschaftsdachverband des Landes, der Congress of South African Trade Unions (Cosatu), die Kommunistische Partei Südafrikas (South African Communist Party, SACP) und die ANC-Jugendliga (ANC-Youth League, ANC-YL). Im Jahr 1997 wurde Jacob Zuma zum Stellvertreter von Staatspräsident Thabo Mbeki ernannt. Innerhalb der Regierungspartei befriedigten die beiden Spitzenpolitiker die Bedürfnisse ganz unterschiedlicher politischer Lager. Präsident Mbeki gilt als eher still, autoritär und wirtschaftsfreundlich, Jacob Zuma als lebensfreudig, volksnah und "Arbeiter." Im Juni vergangenen Jahres entließ Präsident Mbeki seinen Stellvertreter jedoch aus dem Amt. Anlass war ein Urteil der Richterin Hilary Squires gegen den Geschäftsmann Shabir Shaik wegen Bestechlichkeit und Betrugs. Shaik, der auch als Finanzberater für Jacob Zuma tätig war, wurde für schuldig befunden, Schmiergeldzahlungen einer südafrikanischen Tochterfirma des französischen Waffenkonzerns Thales angenommen zu haben. Die Richterin verhängte eine Haftstrafe von 15 Jahren, zudem bezeichnete sie das Verhältnis zwischen Zuma und Shaik als "generell korrupt." Grund genug für Staatspräsident Mbeki, sich nach sechs Jahren von seinem Stellvertreter zu trennen. Jacob Zuma wertete diesen Schritt jedoch als voreilig und bezeichnete die Anschuldigungen als politisch motiviert. Der Politiker mutmaßte, dass gegen ihn eine Verschwörung laufe, mit der seine Präsidentschaftskandidatur verhindert werden solle. Zwar nannte er nicht explizit Mbekis Namen, doch ließ er keine Zweifel daran, dass er um den Präsidenten und ANC-Vorsitzenden herum eine Gruppe von Widersachern verorte. Sich selbst stellte er als Opfer einer von der ANC-Führung gesponnenen Intrige da und konnte auf ein breites Medienecho zählen. Im September wurde das Korruptionsverfahren gegen Jacob Zuma jedoch eingestellt. Die Staatsanwaltschaft konnte nach unzähligen Aufschüben noch immer keine vollständige Anklageschrift vorlegen und dem Richter auch keine realistische Perspektive für einen erfolgreichen Prozess vorweisen. Während Zuma feierte, offenbarte sich ein tiefer Spalt in der Regierungspartei ANC und der Dreierallianz aus ANC, Cosatu und SACP. Die Auseinandersetzungen um Zuma in Verbindung mit der Verschwörungstheorie führten zu einer Spaltung in eine sehr lautstarke Anti-Mbeki- beziehungsweise Pro-Zuma-Fraktion und eine weniger stark öffentlich auftretende Pro-Mbeki oder Anti-Zuma-Fraktion.
Die Zerreißprobe begann zudem die eigentliche Agenda zu überschatten und erfährt derzeit neue Aufmerksamkeit durch die Medien und die Öffentlichkeit. Denn gerade wurde der Versuch Schabir Shaiks, sein Urteil anzufechten, abgelehnt. Munition für die bislang erfolgslose Staatsanwaltschaft, gegen Jacob Zuma erneut Anklage zu erheben und die südafrikanische politische Landschaft weiterhin in Atem zu halten.
Der Waffendeal Die Vorwürfe gegen Jacob Zuma begannen mit Unregelmäßigkeiten im sogenannten "Waffendeal" vor sieben Jahren. Die südafrikanische Regierung hatte den Erwerb neuen Rüstungsmaterials durch das südafrikanische Verteidigungsministerium beschlossen, darunter Korvetten, U-Boote, Helikopter und Flugzeuge. Beim Abschluss der Verträge kam es jedoch zu Unregelmäßigkeiten, die erstmals von der Abgeordneten des Pan-African Congress (PAC) Patricia de Lille geäußert wurden. Die National Prosecution Authority (NPA) nahm darauf hin unter Leonard McCarthy Ermittlungen auf und das Parlament leitete eine Untersuchung ein. Am 13. November 2000 wurde dann eine gemeinsame Untersuchungskommission (Joint Investigation Team, JIT) einberufen und die Firma Thomson-CSF (Thint) unter die Lupe genommen. Shamin Shaik war im Verteidigungsministerium mit der Vergabe der Rüstungsverträge beauftragt worden, sein Bruder Schabir Shaik gehörte zu den Bittstellern und beriet gleichzeitig Jacob Zuma in finanziellen Fragen. Zuma saß damals dem parlamentarischen Verteidigungsausschuss vor. Wurde also anfangs wegen eines möglichen Interessenkonfliktes Shamin Shaiks ermittelt, führte die Spur alsbald zu Schabir Shaik und Jacob Zuma und den Vorwurf, Bestechungsgelder angenommen zu haben. Die Aussagen der Sekretärin des Vorsitzenden von Thomson-CSF erhärteten diesen Verdacht. Sie berichtete von einem Treffen zwischen ihrem Chef Alain Thétard, Shaik und Zuma in Durban. Die drei hätten ein Abkommen geschlossen, das Zuma regelmäßige Zahlungen verspreche, wenn er die Firma gegen weitere Untersuchungen schützen und sich für neue Aufträge einsetzen würde. In einem Fax soll Thétard seiner Sekretärin dieses Abkommen diktiert haben. Das Schreiben war zwar nie abgeschickt, jedoch später als Beweismittel vorgelegt worden. Am 20. April bestätigte Thétard in Paris, das Abkommen diktiert zu haben, revidierte diese Aussage jedoch einen Monat später wieder. Jacob Zuma erhielt am 9. Juli 2003 einen 35 Fragen umfassenden Katalog der Ermittler und beteuerte seine Unschuld. Und während der Direktor der Ermittlungsbehörde Bulelani Ngcuka noch eine Anklageerhebung gegen Zuma wegen mangelnder Beweise ablehnte, begann im Oktober das Verfahren gegen Schabir Shaik und neun von ihm geführte Firmen. Am 2. Juni 2005 wurde Shaik schließlich in zwei Fällen von Korruption und in einem Fall von Bestechung für schuldig befunden. In Shaiks Urteil erklärte die Richterin zudem, dass auch Jacob Zuma involviert gewesen sei. Das Verhältnis von Zuma und Shaik bezeichnete sie als "generell korrupt."
Präsident Thabo Mbeki sah sich veranlasst, seinen Stellvertreter aus dem Kabinett zu entlassen. Die Staatsanwaltschaft verkündete wenige Tage später, gegen Zuma Anklage erheben zu wollen. Der neue Vorsitzende der Ermittlungsbehörde Vusi Pikoli begründete den Schritt mit dem Urteil des Shaik-Prozesses. Zudem führte er Zumas Anspruch auf Untersuchung der Angelegenheit, das große öffentliche Interesse sowie die Auswirkungen, die ein derartiger Fall auf die südafrikanische Wirtschaft hätte, als Beweggründe an.
Verfahrensmängel: Zuma-Prozess Der Korruptionsprozess gegen Jacob Zuma sollte am 29. Juni 2005 im Obersten Gerichtshof von Pietermaritzburg unter Vorsitz von Richter Herbert Msimang beginnen, jedoch wurde er auf Antrag der Staatsanwaltschaft auf den 11. Oktober verschoben. Die Vertreter der Anklage baten um mehr Zeit für die genaue Ausformulierung. Am 18. August 2005 durchsuchten Ermittler dann zahlreiche Büros Jacob Zumas und seiner Sekretäre, ihre Privathäuser sowie die Kanzleien seiner ehemaligen Anwältin Julekha Mahomed und seines neuen Anwalts Michael Hulley. Dabei beschlagnahmten sie mehrere Computer und mehr als 93.000 Seiten wichtiger Dokumente. Die späte Aktion wurde damit begründet, zuvor sehr diskret mit dem Politiker umgegangen zu sein, um seinem Ruf nicht zu schaden. Nun allerdings hatte großer Nachholbedarf geherrscht und in der Hektik waren der Sondereinheit der Staatsanwaltschaft (Directorate of Special Operations, DSO), auch Scorpions genannt, bei der Durchsuchung grobe Fehler unterlaufen. Julekha Mahomed legte darauf hin Einspruch gegen die Auswertung der bei ihr gefundenen Dokumente ein, Zuma und Hulley folgten diesem Schritt und forderten, auch die Durchsuchungsbefehle ihrer Büros und Privatunterkünfte zurückzunehmen und die beschlagnahmten Dokumente zurückzugeben. Im September 2005 bat die Staatsanwaltschaft Richter Msimang dann ein weiteres Mal um Aufschub des Verfahrens, um die neuen Dokumente auswerten zu können. Zudem erklärte sie, ihre Anklage vollständig erneuern zu wollen. Im November wiederholte sich dieser Vorgang und wurde lediglich durch die Absichtserklärung ergänzt, auch Thomson-CSF belangen zu wollen. Die Staatsanwaltschaft befand sich in einem Dilemma, denn sie konnte einen Großteil der beschlagnahmten Dokumente nicht verwenden, weil ein anderes Gericht die Rechtmäßigkeit des Einsatz der Scorpions noch klären musste. Der leitende Staatsanwalt schrieb am 26. Juni 2006 schließlich erneut einen Brief an alle Seiten, dass der Prozess nicht vor dem 31. Juli beginnen könne und realistischer wäre, vom Februar 2007 auszugehen. Die Verteidigung lehnte dies jedoch ab und Richter Msimang legte mit dem 5. September eine letzte Frist fest. Als der Staatsanwalt den Prozess dann wieder vertagen lassen wollte, ließ der Richter das Verfahren einstellen. Msimang befand, dass eine weitere Verzögerung zu Lasten des Angeklagten ginge und das Recht auf ein Verfahren innerhalb einer bestimmten Zeit nun verletzt werden würde: "Sollte der Fall weiter aufgeschoben werden, wird der Angeklagte weiterhin unter Vorurteilen leiden - unnötigerweise, so unser Entschluss." Gravierende Mängel bei der Anklageerhebung, umstrittene Beweisdokumente, unakzeptable Aufschübe und das Ausbleiben einer begründeten Annahme, die Anklage könnte nach einer letzten Verschiebung endlich beginnen, hätten ihn zu diesem drastischen Schritt bewegt. Msimang zitierte: "Wenn eine Person sehr früh unter Anklage in einem komplexen Verfahren gestellt wird, das inadäquat vorbereitet wurde, und dies nicht ausreichend zu begründen ist, dann sollte ein Gericht die Komplexität nicht als Grund nehmen, eine übermäßig lange Verzögerung hinzunehmen." In harten Worte begründete er seine Entscheidung: "Wenn es dem Staat in den vielen Monaten seit Prozessbeginn im Oktober vergangenen Jahres immer noch nicht gelungen ist, eine Anklage vorzulegen, dann lautet die einzig mögliche Schlussfolgerung: Er hat keine Anklagepunkte." Empört befand der Richter, die Staatsanwaltschaft habe sich zu einer Anklage hinreißen lassen, die sie nicht erfolgreich durchführen konnte. Die Vertreter der Anklage hätten in verfahrensmäßiger Hinsicht versagt, sie seien "von einem Desaster ins nächste gestolpert" und hätten "die Verfahrensgrundsätze aufs Gröbste ignoriert."
Die Staatsanwaltschaft musste eine schwere Niederlage einstecken. Dabei machen die prozeduralen Mängel ihrer Arbeit einen allgemeinen Notstand im südafrikanischen Rechtswesen deutlich. Häufig weisen Gerichte Klagen ab, weil die Staatsanwaltschaft schlecht gearbeitet hatte. Das gesamte Korruptionsverfahren gegen Jacob Zuma stand unter großem Druck und unvorstellbarer medialer Aufmerksamkeit, jedoch half dies nichts, das Verfahren wurde eingestellt. Eine unmittelare Stellungnahme des Leiters der Ermittlungen Vusi Pikoli blieb erst einmal aus.
Jubel und Schweigen Zumas Anhänger feierten die Einstellung des Verfahrens, als sei ihr Held schon zum Präsidenten gewählt worden. Der Politiker selbst zeigte sich erleichtert: "Ich habe gesagt, dass ich unschuldig bin, ich sage immer noch, dass ich unschuldig bin, und ich würde es auch morgen noch einmal sagen." Die Medien kritisierte er, ihn vorverurteilt zu haben, und er griff die südafrikanische Staatsanwaltschaft scharf an. Die Methoden der Ermittler bezeichnete er als "schlimmer als die der Polizei zur Zeit des Apartheid-Regimes" und dankte seinen "Arbeitern" für ihren Widerstand gegen den "Missbrauch durch die Staatsorgane." Der im Mai beendete Vergewaltigungsprozess hatte noch stark an Zumas Image gekratzt und sein Freispruch die südafrikanische Bevölkerung stark polarisiert. Nun aber stand der Politiker in der Meinung der Bevölkerung wieder auf der Gewinnerseite, so zumindest der Tenor der südafrikanischen Zeitungen und Radiostationen. Nach dem Gerichtsentscheid in Pietermaritzburg konnte Zuma seiner Sicht der Dinge mehr Aufmerksamkeit verschaffen. Zudem wertete er die Äußerungen des Richters als Bestätigung seiner Annahme, die Anklage sei politisch motiviert gewesen. Umittelbar nachdem das Ende des Verfahrens bekannt gegeben wurde, führte die südafrikanischen Wochenzeitung Sunday Times eine Umfrage in der Bevölkerung durch, in der knapp 90 Prozent der Befragten angaben, in Zuma den nächsten Präsidenten Südafrikas zu sehen. Zuma selbst lehnte eine Stellungnahme zu dem Thema jedoch ab und versteckte sich auf einer Pressekonferenz dahinter, dass der ANC über eine Nominierung zu entscheiden hätte.
Regierung und Staatsanwaltschaft unterließen eine unmittelbare Reaktion auf die Einstellung des Verfahrens. Präsident Mbeki hielt sich in New York zur Tagung der Generalsversammlung der Vereinten Nationen auf, wo Südafrika gerade bekannt gab, erstmals in der Geschichte für zwei Jahre einen Sitz im Sicherheitsrat einnehmen zu können. In Bezug auf Zuma erklärte ein Regierungssprecher lediglich, dass man das Gerichtsurteil anerkenne. Und auch der ANC reagierte zurückhaltend. Ein Sprecher sagte, auch die Partei akzeptiere das Urteil. Die Justiz hätte ihre Arbeit korrekt gemacht.
Aussichten Der Staatsanwaltschaft bleibt nun, erneut gegen Jacob Zuma Anklage zu erheben. Bereits wenige Stunden nachdem Richter Msimang das Verfahren eingestellt hatte, durchsuchten Ermittler eine Beraterfirma Shaiks und stellten einen Antrag auf Befragungen in Frankreich. Der Leiter der Ermittlungen Vusi Pikoli machte eine neue Anklage vor allem von neuem Beweismaterial abhängig. Bisher ist nicht über die Zulässigkeit des umstrittenen Materials entschieden worden, das die Scorpions während der Durchsuchungen bei Zuma und seinen Anwälten sichergestellt hatten. Im Berufungsverfahren von Schabir Shaik wurde allerdings das Fax des Thompson-CSF-Vorsitzenden Alain Thétard als Beweismittel anerkannt. Zudem bestätigte der Richter das Urteil gegen Shaik. Der ehemalige Finanzberater Zumas muss nun seine Haftstrafe antreten oder den Verfassungsgerichtshof in Johannesburg anrufen. Insgesamt sind die Chancen für eine erneute Anklage gegen Jacob Zuma also gestiegen. Die südafrikanischen Medien diskutieren derzeit, wie die Agenda eines Präsidenten Zuma aussehen könnte. Die Zeitungsberichte drehen sich vor allem um Zumas Fähigkeiten, sich als ernstzunehmenden Politiker neu zu präsentieren. Denn vor Einstellung des Korruptionsverfahrens gab er sich kämpferisch. Lauthals kritisierte Zuma die neoliberale Wirtschaftspolitik Präsident Mbekis, wandte sich gegen dessen umstrittene Aids-Politik und "autoritären" Führungsstil. Doch hat Zuma mittlerweile wieder versöhnlichere Töne angeschlagen und referierte bei seinen letzten Auftritten wieder die offizielle ANC-Linie. Noch 12 Monate haben Präsident Thabo Mbeki und er nun Zeit, sich auf den großen ANC-Parteitag im Dezember 2007 vorzubereiten. Dann könnte sich der Vize gegen den Parteivorsitzenden, seinen Kandidaten oder seine Kandidatin zur Wahl stellen. In Zumas Heimatprovinz KwaZulu/Natal verkündete die Parteiführung bereits, eine Präsidentschaftskandidatur Zumas zu unterstützen. Zuma könnte vor allem davon profitieren, dass sich dem ANC derzeit keine überzeugende Alternative anbietet. Mögliche Kandidaten sind ANC-Generalsekretär Kgalema Motlanthe, die neue Vize-Präsidentin Phumzile Mlambo-Ngcuka, Finanzminister Trevor Manuel sowie die ehemaligen ANC-Politiker und erfolgreichen Geschäftsmänner Cyril Ramaphosa und Tokyo Sexwale. Kgalema Motlanthe hat eine Kandidatur jedoch bereits ausgeschlossen, Mlambo-Ngcuka's Position in der Partei ist noch zu schwach, um nominiert zu werden. Dabei punktet die Nachfolgerin von Jacob Zuma derzeit mit der neuen Wirtschaftsstrategie ASGI-SA und der Eindämmung der HIV/Aids-Pandemie. Im Frühjahr diesen Jahres sprach sich Mbeki zudem für eine Frau als Nachfolgerin aus. Trevor Manuel sowie Cyril Ramaphosa haben bereits eindeutig erklärt, kein Interesse an einer Kandidatur zu haben. Obwohl es bislang nicht zu einer Versöhnung von Mbeki und Zuma gekommen ist, gehen Experten davon aus, dass auch diesmal noch im Vorfeld der Nationalen Konferenz des ANC eine Lösung gefunden wird. Der Autor und Kolumnist Alister Sparks brachte die "Zwei Machtzentren"-Lösung als Kompromiss in die Diskussion. Sie sieht vor, Thabo Mbeki weiterhin den ANC-Vorsitz leiten zu lassen und vor den Wahlen dann parteiintern einen Kandidaten für das Amt des Staatspräsidenten zu bestimmen. Ein anderer Kompromiss bestünde darin, dass Präsident Mbeki Jacob Zuma die Führung des ANC überlässt und dafür ANC-Generalsekretär Kgalema Motlanthe ins Rennen um das höchste Amt im Staate geschickt wird. Bis dahin sind der ANC, die Dreier-Allianz und ihre Mitglieder tief gespalten. Die Regierungsgeschäfte sind schwieriger geworden. Die Führungen der Allianzorganisationen stehen den Auseinandersetzungen weitgehend hilflos gegenüber - sofern sie sie nicht aktiv unterstützen. Die Gerüchte um Verschwörungen haben im politischen Raum ein allgemeines Klima des Misstrauens erzeugt, das die freie Meinungsäußerung und eine offene, konstruktive Diskussion deutlich erschwert. DerCape Argus, die einflussreichste Tageszeitung in Kapstadt, fürchtet sich vor einem Präsident Zuma, der seine eigenen Finanzen nicht selbständig verwalten könne und dazu auf einen korrupten Berater zurückgreife. Zuma könnte "dem bislang erfolgreich bekämpften Populismus im ANC endgültig ein Fundament verschaffen und Südafrika damit infizieren", so die Zeitung. Skeptisch zeigt sich auch die Wirtschaft des Landes, obwohl Zuma weder in seiner Zeit als Vize-Präsident noch danach klare Aussagen zu seinen wirtschaftspolitischen Vorstellungen gemacht hat.
Im letzten Monat ist es um Jacob Zuma ruhiger geworden. Allmählich fehlt dem Politiker die öffentliche Bühne, um dasselbe Maß an Enthusiasmus und Unterstützung zu mobilisieren, wie es ihm während der Verfahren quasi automatisch zuteil wurde. Ironischerweise könnte ihm dieses Forum jedoch wieder gewährt werden, wenn sich die Staatsanwaltschaft entscheidet, erneut Anklage zu erheben. Dann wieder mit offenem Ausgang.
Der Autor arbeitet für die Friedrich-Ebert-Stiftung in Johannesburg |
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